Abwasserbeseitigungskonzept
Der Aggerverband als Abwasserverband ist gemäß § 53 Abs. 3 LWG dazu verpflichtet, der zuständigen Oberen Wasserbehörde für die Gemeindegebiete innerhalb des Verbandsgebietes im Benehmen mit den betroffenen Kommunen ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nach § 47 Abs. 1 Satz 1 LWG vorzulegen.
Das ABK beinhaltet eine Gesamtzusammenstellung über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Investitionen im Verbandsgebiet, um die Abwasseranlagen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu betreiben. Die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie sind darin ebenfalls enthalten.
Das ABK wird im Abstand von sechs Jahren fortgeschrieben. Das vorliegende ABK des Aggerverbandes wurde im Jahr 2023 in Abstimmung mit den Kommunen aktualisiert und von der Oberen Wasserbehörde geprüft. Es hat somit eine Gültigkeit für den Zeitraum 2024 bis 2029. Während dieses Zeitraumes sind der Aufsichtsbehörde jährlich bis zum 31.03. Änderungen gegenüber dem Vorjahr mitzuteilen.