Hochwasserrisikomanagement
Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, EU-HWRM-RL) am 26.11.2007, wurde diese infolge der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 31.10.2010 in bundesdeutsches Recht umgesetzt, um den Rahmen für verbindliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Umgang von Hochwasserrisiken zu definieren.
Dabei verfolgt das Hochwasserrisikomanagement (HWRM) in erster Linie das Ziel, die Risiken hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte zu reduzieren. Nach der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) kann das HWRM in folgende wesentliche Teilziele differenziert werden (LAWA 2013):
- Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet,
- Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet,
- Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers und
- Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser.
In diesem Kontext wird auch vom HWRM-Zyklus gesprochen, der neben dem Hochwasserereignis die Phasen der Vorbeugung bzw. Vorsorge, der Bewältigung und der Regeneration und damit den kompletten Zeitraum vor, während und nach einem Hochwasserereignis sowie alle damit verbundenen Handlungsbereiche berücksichtigt (s. Abbildung 2). Im besten Fall wird das Risiko bei jedem erneuten Durchlauf weiter vermindert (DWA 2016).
Infolge konzertierter und koordinierter Maßnahmen im Rahmen des HWRM soll versucht werden, den Hochwasserschutz integral zu verbessern. Dies bedeutet, dass alle Betroffenen und Verantwortlichen bei der Erarbeitung eines HWRM-Plans an der Festsetzung angemessener Ziele und möglicher Maßnahmen sowie später bei deren Umsetzung mitwirken können. Die EU-HWRM-RL und das WHG sehen eine Aktualisierung und Überprüfung der Umsetzung in einem Turnus von sechs Jahren vor. Daher ist die Erarbeitung der Unterlagen, Karten und Pläne (z. B. Hochwassergefahrenkarten, -risikokarten und -risikomanagementpläne) ein fortlaufender Prozess. Je nach Stand der Kenntnisse und der Beteiligung der Betroffenen wird es immer wieder Weiterentwicklungen und Anpassungen geben. Um den Informationsaustausch zu verbessern sowie Synergien und gemeinsame Vorteile im Hinblick auf die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erzielen, wird eine koordinierte Anwendung der EU-HWRM-RL mit der EU-WRRL angestrebt (LAWA 2013, DWA 2016).