- Pressemitteilung
Die Herkulesstaude – Aggerverband und Biologische Station Oberberg informieren über den Umgang mit der gefährlichen Schönheit
Gummersbach. Besonders an Bachläufen, Bahnlinien und Straßenrändern ist die imposante, jedoch für Mensch und Natur nicht ungefährliche Herkulesstaude präsent. Durch ihre massive Ausbreitung lässt sich die aus Kaukasien stammende Pflanze in den letzten Jahren auch in privaten Gärten immer häufiger beobachten.
Durch die Verdrängung schützenswerter Pflanzen in Naturschutzgebieten, aber auch durch die gegebene Gesundheitsgefährdung des Menschen, stellt die massive Verbreitung der auffallenden, majestätischen Pflanzen häufig ein Problem dar. Die auch Riesenbärenklau genannte, 2 bis 3-jährige Pflanze, kann eine Höhe von bis zu 4 Metern erreichen. Erst im zweiten Jahr blüht sie vor allem in der Zeit Juni bis Juli mit durchschnittlich 15 riesigen, attraktiven Blütendolden.
„Die Vermehrung der Herkulesstaude geschieht nicht über Wurzeln, sondern über die große Anzahl ihrer Samen. Ausgewachsene Pflanzen können 10.000 bis 50.000 schwimmfähige Samen bilden, die unter optimalen Bedingungen 8 bis 10 Jahre keimfähig sind.“, erklärt Dr. Bernd Freymann, Leiter der Biologischen Station Oberberg. „So kann sich ein Bestand in zwei Jahren problemlos verdoppeln. Ab Ende Juni/Anfang Juli sind die Früchte reif und die Pflanze stirbt ab. Kommt eine Pflanze nicht zur Reife (z.B. bei Zerstörung des Stängels), treibt sie wieder aus, um erneut Samen zu erzeugen.“
Gefahr für Mensch und Natur
Vor allem bei Sonnenschein kann das Berühren der Pflanze durch ihre phototoxischen Substanzen heftige, verbrennungs-ähnliche Hautreaktionen bei Mensch und Tier hervorrufen. So werden Arbeiten im Garten oder Freizeitaktivitäten in der Natur zur Gefahr. Besonders Kinder, die in den Herkulesstauden-"Wäldern" spielen oder die hohlen Stängel als Blas- oder "Fern"-Rohre benutzen sind durch Verbrennungen oder mögliche Augenverletzungen gefährdet.
Durch ihr gigantisches Blattwerk ist die Herkulesstaude so konkurrenzstark, dass heimische Pflanzenbestände an ihren Wuchsstandorten gestört und mit der Zeit sogar vollständig verdrängt werden.
Wer ist zuständig?
„Jeder Eigentümer, ob kommunal oder privat, ist für sein Grundstück oder seinen Garten verantwortlich. Der Eigentümer hat die Verkehrssicherungspflicht für sein Grundstück. An Stellen, an denen die Gefahr besteht, dass sich Menschen an der Herkulesstaude Verletzungen zuziehen, ist er dafür zuständig, die Pflanzen zurückzuschneiden bzw. zu beseitigen“, sagt Pressesprecher des Aggerverbandes, Axel Blüm.
Verbreitung eindämmen
Auch wenn es schwierig und aufwändig ist, die Verbreitung der Herkulesstaude einzudämmen, so lässt sich diese doch mit sorgfältigen, regelmäßigen Maßnahmen verlangsamen:
- als Zierpflanzen im Garten kultivierte Herkulesstauden rechtzeitig reduzieren, bevor sie den Sprung über den Gartenzaun schaffen
- keine Gartenabfälle in der Landschaft entsorgen
- keine Ansiedlung der Staude als schnellwüchsige Deckungspflanze oder als Bienenweide.
- bei Ernte und Transport der Fruchtstände keine Samen verstreuen und so unbeabsichtigt aussäen.
- den Blüten- bzw. Samenstand auf der Pflanze mittels eines großen Plastiksackes verhüllen So kommt die Pflanze zur Samenreife und stirbt danach ab. Die im Sack aufgefangenen Samen können vorsichtig entfernt und verbrannt werden.
Schutzmaßnahmen & Erste Hilfe
- Schutzkleidung tragen (lange Hose, lange Ärmel, Handschuhe, Gesichtsschutz, evtl. Spritzbrille).
- Die Entfernung der Pflanze sollte bei bewölktem Himmel oder Regen, nicht bei starker Sonnenstrahlung erfolgen.
- Gesicht und Hände können zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
- Bei Hautkontakt mit dem Pflanzensaft sofort die betroffenen Stellen gründlich mit Wasser (evtl. mit Seife) waschen und Sonnencreme auftragen. UV-Bestrahlung (Sonne, Höhensonne) in den folgenden Tagen meiden (langärmelige Kleidung tragen).
- Treten starke, verbrennungsähnliche Hautreaktionen auf, wird empfohlen einen Arzt zu konsultieren!