Veröffentlichung nach § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung
Veröffentlichung nach § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG).
Die Delegierten der Verbandsversammlung, die Mitglieder des Verbandsrates und der Vorstand des Aggerverbandes geben dem Aggerverband schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind zu veröffentlichen, § 7 Satz 3 KorruptionsbG.
Hierzu liegt vom 01. Januar 2025 bis zum 01. Februar 2025 eine Zusammenstellung der Angaben für das Jahr 2023 beim Aggerverband, Sonnenstr. 40, 51645 Gummersbach, Zimmer 117, zur Einsichtnahme aus. Eine telefonische Voranmeldung bei Herrn Axel Blüm, Tel.: 02261 36 1010 ist erforderlich.