Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.01.2020 erstellt.
Der Aggerverband möchte, dass sich jeder auf der Webseite des Aggerverbands willkommen fühlt. Deshalb ist uns auch das Thema Barrierefreiheit sehr wichtig.
Zugänglichkeit dieser Seiten
Um die Webseite des Aggerverbands zu einem positiven Erlebnis für alle zu machen, haben wir uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 zu beachten und die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf der Konformitätsebene AA zu erfüllen. Diese offiziellen Richtlinien legen fest, wie man Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher und benutzerfreundlicher macht. Die WCAG 2.1 sind auch die Grundlage der BITV.
Helfen Sie uns, noch besser zu werden
Wir haben hart an der Aggerverbands-Webseite gearbeitet und glauben fest daran, dass wir unser Ziel der Level-AA-Zugänglichkeit erreicht haben. Wir überwachen die Website regelmäßig, um dies zu gewährleisten, aber wenn Sie Probleme feststellen, wenden Sie sich bitte an uns.
Haben Sie Schwierigkeiten, diese Webseite zu benutzen?
In unserem Team arbeitet eine Vielzahl von Redakteuren und Redakteurinnen – und manchmal passieren Fehler. Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht WCAG 2.1-konform sind
Senden Sie uns eine E-Mail an info@aggerverband.de
Oder rufen Sie uns an unter 02261 360.
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Schlichtungsstelle/Ombudsstelle
Wenn Sie uns Verstöße gegen die BITV NRW melden, bemühen wir uns um eine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen nicht ausreichen, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (auch Schlichtungsstelle genannt) einschalten. Die Ombudsstelle wird dann gemeinsam mit den Beteiligten versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit wir diese beheben können.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen zur Ombudsstelle / Schlichtungsstelle im Rahmen der BITV NRW finden Sie beim nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Kleinere Baustellen
Wir haben uns bisher schon um weitgehende Barrierefreiheit bemüht. Es gibt aber ein paar kleinere Baustellen, die wir noch nicht bearbeitet haben. Darunter fällt auch das Thema barrierefreie PDF-Dokumente. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einem Dokument haben, dass noch nicht barrierefrei ist. Wir werden Ihnen dann entsprechend weiterhelfen.
Darüber hinaus setzt uns an manchen Stellen auch die Technik Grenzen. Wir nutzen das Content Management System Contao. Dieses System unterstützt Online-Redakteure an vielen Stellen bereits bei der Eingabe barrierefreier Inhalte. Alle eingebetteten Inhalte von Drittinhalten (Verbandsgebietskarte, YouTube-Videos) sind aber Bereiche, worauf das Redaktionsteam des Aggerverbands wenig Einfluss nehmen kann.
Hilfe zur Bedienung unserer Webseiten
Vorteile durch verbesserte Zugänglichkeit
Unsere Webseiten wurden so gestaltet, dass sie für möglichst viele Internetnutzer zugänglich sind. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese barrierefrei gestaltete Webseite in vollem Umfang nutzen und von den Vorteilen der verbesserten Zugänglichkeit am besten profitieren können.
Navigation und Orientierung
Die verbesserte Zugänglichkeit fängt schon bei einer einfachen Navigation an. Deshalb haben wir uns auf eine klare Navigation und zusätzliche Hilfen zur Navigation und Orientierung konzentriert. Zur alternativen Erschließung bieten sich neben der plakativen Suche auch der "Brotkrumenpfad" bzw. die Sitemap an. Über Letztere finden Sie sämtliche Seiten dieses Internetauftritts.
Bedienhilfen für Tastatursteuerung
Nicht alle Menschen können ein grafisches Eingabegerät, wie eine Computermaus verwenden. Manche Menschen bedienen Internetseiten per Spracheingabe. Andere Menschen nutzen ausschließlich eine Tastatur zur Steuerung und Bedienung ihres Computers. Das funktioniert auch bei barrierefreien Internetseiten. Legen Sie doch mal Ihre Computermaus zur Seite. Nutzen Sie nur die Tastatur vor Ihnen, um unsere Internetseite zu steuern. Sie werden sehen, das geht sehr gut. Übliche Tasten zur Tastatursteuerung sind die Pfeiltasten, die Tabulatortaste, die Space‐Taste und die Escape‐Taste. Zum Testen reicht in der Regel die Tabulatortaste. Um stark sehbehinderte Menschen zu unterstützen, haben wir dabei auf einen sehr gut sichtbaren Tastatur-Fokus geachtet.
Sprungmarken und versteckte Hilfen
Wenn Sie die Tastatursteuerung mal selbst ausprobieren, werden Sie feststellen, dass am Seitenanfang plötzlich Sprungmarken zu Seitenbereichen sichtbar werden. Damit können größere Inhaltsblöcke, wie beispielsweise die Hauptnavigation, schnell übersprungen werden. Für Menschen, die auf Tastatursteuerung angewiesen sind, ist das eine große Hilfe. Das betrifft auch Menschen, die eine Vorlesesoftware (Screenreader) verwenden. Auch das ist keine zwingende Forderung der Richtlinien – aber Best-Practice. Neben diesen Sprungmarken nutzen wir auch viele versteckte Hilfen und Hilfetexte, die vor allem blinden Menschen die Benutzung dieses Internetauftritts deutlich erleichtern.
Vergrößerungsfunktion
Vielleicht haben Sie auf manchen Internetseiten schon mal kleine Buttons gesehen, mit denen Sie Schrift etwas vergrößern können. Das sieht nett aus, ist aber vollkommen unnötig. Denn alle gängigen Browser bieten bereits hervorragende Vergrößerungsfunktionen – die man allerdings kennen muss.
So geht es mit der Maus:
Wenn Sie eine Maus mit Scrollrad (auch Mausrad genannt) verwenden, halten Sie die STRG-Taste gedrückt und bewegen das Scrollrad. So können Sie die Ansicht vergrößern oder verkleinern.
So geht es mit der Tastatur:
Über die Tastatur können Sie den Vergrößerungswert in 10 %-Schritten ändern. Drücken Sie zum Vergrößern die Tasten STRG und +. Drücken Sie zum Verkleinern die Tasten STRG und -. Drücken Sie STRG und 0, um wieder den Wert 100 % zu verwenden.
So geht es über die Zoom-Einstellung:
Sie können auch direkt über die Einstellungen Ihres Browsers gehen und dort die Standard-Zoom Einstellung Ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Dieser Internetauftritt lässt sich deutlich über 200 % problemlos vergrößern.
So geht es auf Touch-Displays:
Auch auf Touch-Displays können Sie die Darstellung dieser Internetseiten vergrößern. Das können Sie entweder direkt über die Einstellungen Ihres Endgeräts tun. Oder Sie nutzen entsprechende Touch-Gesten. Auch das wird von diesen Seiten unterstützt.
Nutzung mit Screenreadern
Wenn Sie diese Seiten mit einem Screenreader besuchen, werden Sie viele Features entdecken, die nur für die Nutzung mit Screenreader eingebaut wurden. Neben den obligatorischen Alternativtexten für Bilder und Grafiken sind dies die bereits genannten Sprunglinks, sprechende Seitentitel und URLs sowie strukturierende Überschriften und sogenannte ARIA Landmark-Roles bzw. ARIA-Attribute.